M. (m., auch Medem, Meidem, Medom u.ä.) ist die aus dem fränkischen Recht stammende Bezeichnung für eine Grundstücksabgabe und zum Teil auch für das mit dieser Abgabe belastete Grundstück (M.land). Erstmals belegt ist der Begriff 902 (medema agrorum) in einer Königsurkunde für den Trierer Bischof. Er ist aber wohl wesentlich älter. Etymologisch wird er mit got. miduma und ahd. mittamo (‘Mitte’) in Verbindung gebracht.Die Abgabe belief sich zumeist auf ein Siebtel des ...
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