M. ist die Anmaßung der Verfügungsgewalt über einen Menschen, Unterfälle sind Kindesraub und Frauenraub. Normativ betrachtet ist M. abzugrenzen von der rechtmäßigen Versklavung (Sklaverei), ferner vom Diebstahl eines Sklaven, der Entführung und der illegalen Soldatenwerbung. Erste Begriffsbelege finden sich Ende des 17. Jh. (zuvor „Menschendiebstahl“ oder „Leutverkauf“ [Belege im Deutschen Rechtswörterbuch]; plagium, das lat. Pendant, hat weitergehende Bedeutungen). Der Begriff ...
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