1. M. (Miethung, Mietschaft, Bestand, Hinlassung, Heuer, Hure, Verheuerung; ahd. mēta, miata, mieta, mhd. miete ‘Lohn, Bezahlung’) ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung insbes. einer Sache auf Zeit. Anders als die Pacht gewährt die M. nur das Recht auf Nutzung, nicht auch auf Fruchtziehung (Früchte). Im Unterschied zur Leihe ist die M. entgeltlich. Der wichtigste Anwendungsfall dieses Dauerschuldverhältnisses ist die WohnraumM., geht es hierbei doch um ein Grundbedürfnis jedes ...
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