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Artikel Minister, Ministerium
Band III

Minister, Ministerium

Otto, Martin

Auszug aus dem Inhalt von Minister, Ministerium

I. Minister Minister (M.) (laut Leibniz von minus, ‘geringer’, ‘weniger’, wörtlich ‘der Geringere’) ist der durch eine bes. Verantwortung ausgezeichnete Leiter eines Ressorts der Exekutive an einer Schnittstelle zwischen politischer Leitungsebene und Verwaltung. In seiner ursprünglichen lat. Bedeutung bezeichnet M. einen ‘Diener’, also einen untergeordneten Gehilfen, ohne dass ein bes. Rechtsverhältnis damit verbunden war. Der Begriff überdauerte das antike Latein und wurde ...

Verweise

Minister, Ministerium verweist auf folgende Stichwörter
Absolutismus Bayern Beamtentum Belgien Braunschweig Elsass Gewaltenteilung Grundgesetz Hamburg Herrschaft Kabinett Konsistorium Lothringen Ministeriale, Ministerialität Ministerverantwortlichkeit Monarchie Parlament Pfarrer Preußen Reformation Reichsverfassung 1871 Schweiz Senat Staatsrat Straßburg Verfassung Verwaltung Weimarer Reichsverfassung Wien

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Minister, Ministerium:
Gönner, Nicolaus Thaddäus von (1764-1827) Haushalt, Haushaltsrecht Hessen Hofrat Inkompatibilität Konstitutionelle Monarchie Kurator Oberkriegskollegium Oberste Bundesbehörden Polak, Karl (1905-1963) Preußen Provinz, staatsrechtlich

Schlagwörter

Dem Stichwort Minister, Ministerium sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Exekutive; Staatsrecht; Verwaltung und Verwaltungsrecht; Verfassung und Verfassungsrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.minister_ministerium

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