Auszug aus dem Inhalt von Ministerverantwortlichkeit
M. war ein Kernbegriff des Verfassungsrechts der Konstitutionellen Monarchie und bezeichnete eine besondere staatsrechtl. Verantwortung des Ministers für sein amtliches Handeln, i.d.R. gegenüber einer oder beiden Kammern des Parlaments. Eine straf- oder zivilrechtl. Verantwortung war damit nicht verbunden. Ihre Wurzeln lagen im impeachment (von spätlat. impedicare, ‘verhindern’, franz. «empêcher») des engl. Verfassungsrechts gegen Amtsträger, das seit 1376 nachweisbar ist. Wie andere ...
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