M. (got. missadêds, ahd. missatât, missitât, missetât, mistât, mhd. missetât, as./altnordfries. misdât, ags. misdæd), zusammengesetzt aus missi-, missa- (‘verschieden, fehlerhaft’) und dæd, tât (‘Tat’) bezeichnet seit dem FrühMA allgemein einen Verstoß gegen die Sitten- und Rechtsordnung. Zwischen dem 12. und dem 17. Jh. wurde auch die aus einem Vergehen folgende Strafe mit M. bezeichnet (DRW, M. II., 679). In den Quellen des MA und v.a. der Frühen NZ lässt sich die ...
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