Auszug aus dem Inhalt von Mitgegangen, mitgehangen
Die Paarformel stammt aus der Rechtssprache und bringt zum Ausdruck, dass Personen, welche an einer (Straf-)Tat (Straftat) beteiligt (oder auch nur dabei anwesend) waren, unabhängig vom Umfang ihrer Mitwirkung die Folgen dafür mittragen müssen und gegebenenfalls bestraft werden (Strafe, Strafrecht). Dabei wird nicht zwischen Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe bzw. mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung unterschieden, was der spätma. Rechtspraxis entspricht. Obwohl die Constitutio ...
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