Das M. bildete einen Eckpfeiler des monarchischen Konstitutionalismus (Monarchie) des 19. Jh., wie er sich in Deutschland zuerst in der Verfassunggebung der drei süddt. Staaten Bayern (26.05.1818), Baden (22.08.1818) und Württemberg (25.09.1819) ausbildete. Diese frühkonstitutionellen Verfassungen (Frühkonstitutionalismus) führten die gesamte Staatsgewalt auf die Person des Fürsten zurück und bestimmten insoweit nahezu wortgleich, dass der König als Oberhaupt des Staates alle Rechte der ...
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