Das Wort Mord zählt zur ältesten Schicht der westgerm.-dt. Rechtsterminologie (Rechtssprache) und ist bereits um 370 in der Wulfila-Bibel belegt. Das Wort dürfte urspr. schlicht für „Tod“ gestanden haben, nahm aber schon bald die Bedeutung „besonders bösartige Tötung“ an; nicht selten war damit eine heimliche bzw. verheimlichte Tat gemeint. Totschlag kommt hingegen erst um 1200 als Übersetzung zu lat. homicidium auf und vermag nur nach und nach das ältere Wort Mannschlacht zu ...
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Dem Stichwort Mord und Totschlag sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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