Das ältere Recht teilte Menschen in zwei Altersgruppen ein: in mündige und unmündige Personen. Der Begriff der M. (mundikeit, muͤndikeit) selbst, der etym. von der Munt abstammt, wird in den Quellen allerdings nur selten verwendet; vielfach finden sich Umschreibungen wie zu seinen Jahren kommen, vogtbar werden u.a.Das Erreichen der M. wurde zunächst individuell nach körperlichen Merkmalen (insbesondere Geschlechtsreife und/oder Kampfkraft) bestimmt; doch schon zur Zeit der Volksrechte ...
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