Als M. werden an der dt.-franz. Grenze bei Weißenburg/Wissembourg gelegene Waldgebiete bezeichnet, die zu dem großen und verstreuten Besitz des im 7. Jh. gegründeten Benediktinerklosters (Kloster) Weißenburg gehörten (Weißenburger Traditionen). Die Mundat (in manum dare) genoss seit 760 kirchl. Immunität. Seit 974 war Weißenburg Reichsabtei (Abt, Abtei), wurde 1524 in ein Stift verwandelt und 1546 dem Hochstift Speyer unterstellt. Der Waldbesitz wurde 1815 säkularisiert ...
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