M. (auch musteilen oder Musteilung) ist ein primär in sächsischen Quellen genannter Begriff des ma. und frühneuzeitlichen Erbrechts. Er ist belegt im Sachsenspiegel (Ldr I 22, I 24; III 38, 3; III 74; III 76, 1), im Meißner Rechtsbuch (I 10 f.), im Burger Landrecht, im Breslauer Rechten Weg, im Glogauer Rechtsbuch, im Liegnitzer Stadtrechtsbuch, im Neumarkter Rechtsbuch, im livländischen Rechtsspiegel, im estnischen Ritterlandrecht, in den Kursächsischen Konstitutionen (III 33–36), in ...
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