Das Wort M. (mhd. muotunge, ahd. muot) bezeichnet ein Begehren bzw. eine Absicht (mhd. mūten ‘etwas haben wollen’). Es hat im Lehnswesen (Lehnrecht, Lehnswesen), im Handwerk und vor allem im Bergbau große Bedeutung. M. steht hier für eine Art Antrag, Ansuchen, Gesuch. Lehnrechtl. meint M. das rechtzeitige (Jahr und Tag) Gesuch des Lehnsmanns auf Lehnserneuerung bei Herrenfall bzw. der Erben des Lehnsmanns bei Mannfall. Im Handwerk zielt die M. auf die Niederlassung als Meister. Verfahren ...
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