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Artikel Nachlass
Band III

Nachlass

Olechowski, Thomas

Zu finden in der 23. Lieferung, Band III

Auszug aus dem Inhalt von Nachlass

Der Begriff N. (nalait, nalate, nalaiss) taucht in den Quellen ab dem 14. Jh. auf und bezeichnet das vererbbare Vermögen eines Verstorbenen (Erbrecht). Der N. umfasst nach modernem Recht sowohl körperliche Sachen und Rechte als auch Verbindlichkeiten; ausgenommen sind lediglich die höchstpersönlichen Rechte, die mit dem Tod untergehen (z.B. eine Fahrerlaubnis). Indem alles gemeinsam an den Erben geht bzw. im Falle mehrerer Erben jeder von ihnen eine Quote erhält, findet eine ...

Verweise

Nachlass verweist auf folgende Stichwörter
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Anerbenrecht Corpus Iuris Civilis Erbrecht Gerade Gewonnenes Gut Haftung Insolvenzrecht Inventar Lehnrecht, Lehnswesen Liegenschaftsrecht Obrigkeit Sachsenspiegel Schwabenspiegel Tirol Tod Universalsukzession Vermögen Österreich

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Nachlass:
Dreißigster Freiwillige Gerichtsbarkeit Heimfallsrecht Herrenlose Sachen, herrenloses Gut Konkubinat Los, losen Mitgift Musteil Naturalrestitution Noterben, Noterbrecht Parentel, Parentelordnung Pflege, Pfleger Pflichtteilsrecht Pirckheimer, Willibald (1470-1530) Privilegium dotis

Schlagwort

Dem Stichwort Nachlass ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Erbrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.nachlass

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