Das Wort war seit dem 18. Jh. in Preußen gebräuchlich für testamentarisch (Testament) vorbehaltene nachträgliche Kodizille. Das lat. Wort leitet sich her von einem Brief, in dem ein Erblasser seinem Erben eine Bitte oder Weisung bezüglich der Verwendung des Nachlasses übermittelte, bes. des Inhalts, einen Nachlassgegenstand einem Dritten weiterzureichen (Erbrecht). Urspr. ein treuhänderisches Fideikommiss (Treuhand), erstarkte ein solcher Auftrag bald zu einem dem testamentarischen ...
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