Die Vergabe eines Namens wird nur teilweise rechtl. geregelt. Benannt werden kann eine Person (Personennamen), ein Personenverband, ein Unternehmen (Firma) oder eine juristische Person, eine Sache (auch: Schiff) oder ein topographischer Ort (Ortsnamen). Die N. von Tieren ist mit sehr wenigen Ausnahmen (Herdbücher bei Zuchtverbänden) kein normativ geregelter Vorgang. Die Vergabe von Namen reicht in vorgeschichtl. Zeit zurück und beschreibt eine echte Konstante menschl. Handelns. Nahezu alle ...
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.