Die Vergabe eines Namens wird nur teilweise rechtl. geregelt. Benannt werden kann eine Person (Personennamen), ein Personenverband, ein Unternehmen (Firma) oder eine juristische Person, eine Sache (auch: Schiff) oder ein topographischer Ort (Ortsnamen). Die N. von Tieren ist mit sehr wenigen Ausnahmen (Herdbücher bei Zuchtverbänden) kein normativ geregelter Vorgang. Die Vergabe von Namen reicht in vorgeschichtl. Zeit zurück und beschreibt eine echte Konstante menschl. Handelns. Nahezu alle ...
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