I. Grundlagen Nation (N.) ist die identifizierende Selbst- und Fremdbezeichnung einer distinkten Großgruppe. Ihre Mitglieder berufen sich auf bestimmte Merkmale, Werte und Verhaltensweisen, die in der spezifischen Kombination angeblich nur sie teilen. Diese „vorgestellte Gemeinschaft“ (B. Anderson) will in ihrer staatl. Konstellation (Staat; Nationalstaat) zusammenbleiben, was sie durch ein implizites „tägliches Plebiszit“ (E. Renan) zu erkennen gibt. In den modernen StaatsbürgerN.en ...
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