I. Begriffliches Generalisierende Aussagen über „das“ N. sind nur sehr eingeschränkt möglich, da sich die Geschichte des naturrechtl. Denkens von der Antike bis in das 20. Jh. hinein erstreckt und das N. in diesem Zeitraum in zahlreichen Varianten nachweisbar ist, die sich sowohl in philosophisch-systematischer Hinsicht als auch im Hinblick auf ihre jeweiligen politischen Funktionen mitunter grundlegend voneinander unterscheiden. Als N. werden meist rechtl., also das menschliche ...
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