N. ist ein aus der Sentenz de eadem re ne bis agatur abgeleiteter sprichwörtlicher Rechtssatz, der in dieser Kurzform eine Sprachbildung der gemeinrechtl. Prozessrechtswissenschaft ist. Er besagt, dass ein Gericht über dieselbe Streitsache oder Straftat nicht zweimal urteilen darf. Damit soll einerseits die unnötige Anhäufung von Prozessen vermieden und andererseits der einzelne davor geschützt werden, dass ein abgeschlossenes Prozessverfahren nochmals gegen ihn eingeleitet wird. Dieser ...
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