Auszug aus dem Inhalt von Ne crimina remaneant impunita
N. ist ein gemeinrechtl. Rechtsgrundsatz, der seit dem 13. Jh. in der Fassung Rei publicae interest ne crimina remaneant impunita tradiert wurde. Er diente zur Begründung eines strafprozessualen Paradigmenwechsels, indem formelle Voraussetzungen des herkömmlichen Akkusationsprozesses für die Verfahrenseinleitung (Anklage, Klerikerprivileg [Kleriker] und aequitas canonica [Billigkeit]) und Erledigung (Reinigungseid) beseitigt und durch weniger strikte Anforderungen (mala fama als ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Ne crimina remaneant impunita sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.