Allg. bezeichnet N. die einseitige Begünstigung von Verwandten, im präziseren Gebrauch die systematisch betriebene Förderung von Günstlingen (N. nach Landsmannschaft oder Ordenszugehörigkeit) und speziell Neffen sowie weiteren Familienmitgliedern (Verwandtschaft) durch den Papst. Dieser N. im engsten Sinne ist eine immer wiederkehrende Erscheinung der Kirchengeschichte und wurde bes. intensiv vom 15. bis 17. Jh. betrieben. Gerechtfertigt wurde der päpstl. N. an der Kurie durch die Pflicht ...
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