Das Wort N. (mhd. niederleggen) ist verschiedentlich präsent. Das N. der Waffen steht als Topos für eine militärische Kapitulation und/oder den Beginn von Friedensverhandlungen. Die Arbeit N. markiert den Beginn eines Streiks. N. von Gebäuden bedeutet abbrechen, von Bäumen fällen und von Wild erlegen. Gerichtliche Zustellungen können durch N. bewirkt werden, wenn der Zusteller den Empfänger an seinem Wohnsitz nicht antrifft (§§ 181, 182 ZPO). Als Rechtswort hat es unterschiedliche ...
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