I. Begriff Als N. werden im Gegensatz zum wettinischen (Ober-)Sachsen seit dem 15. Jh. wesentliche Teile der norddt. Tiefebene bezeichnet, überwiegend soweit es sich bei ihnen um welfischen Besitz handelt. Erstmals wird der Begriff mit der Schaffung eines Niedersächs. Reichskreises 1512 in die Verfassung des Heiligen Römischen Reiches eingeführt (dazu 2.). Seit dem beginnenden 19. Jh. dient die Verwendung des Begriffes N. als Beschreibung einer polit. Zielvorstellung, die über die ...
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