Ein gemeinsames N. gibt es nicht. Es gibt nur verschiedene nationale Rechte in den fünf nord. Ländern Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden sowie den dazu gehörenden autonomen Gebieten, den Faröer Inseln, Grönland und Åland. Wenn man über N. spricht, zielt man aber oft darauf ab, dass es gemeinsame nord. Züge dennoch gibt und dass es erlaubt ist, über N. als eine Einheit zu sprechen. Jedoch kann nur, wenn die Verschiedenheiten, v.a. die auffallenden Unterschiede zwischen ...
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