In röm. Zeit bedeutete N. ganz allgemein das Wissen, die Kenntnis, aber auch schon das schriftliche Verzeichnis. Im FrühMA wurde unter den merow. und fränk. Königen mit N. eine Niederschrift über eine Gerichtsverhandlung (Gericht) bezeichnet. Im Gegensatz zum fränk. und alem. Rechtsgebiet (Fränkisches Recht) fand in Bayern eine Sonderentwicklung statt, indem dort die im 8. Jh. gebrauchte Urkundenform der carta (Urkunde) seit dem letzten Drittel des 8. Jh. in einem langen ...
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