N. (von mhd. notzuhten, ahd. notzogon, ‘einen Notzug machen, d.h. eine Frau mit Gewalt entführen’) wird auch als not (‘Gewalt’), nunft (‘Nehmen mit Gewalt’) oder friesisch nedmond bezeichnet. Der Begriff umschreibt die Erzwingung geschlechtlichen Umgangs durch Gewalt oder mit Drohung. Ein entsprechendes Verhalten wurde im röm. Recht als crimen vis mit dem Tode bestraft und konnte in dieser allgemeinen Fassung auch an Männern begangen werden. Die Leges (Leges barbarorum) drohen ...
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