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Artikel Nullum crimen sine poena
Band IV

Nullum crimen sine poena

Kubiciel, Michael

Auszug aus dem Inhalt von Nullum crimen sine poena

Der Satz, dass kein Verbrechen ohne Strafe bleiben dürfe, bezeichnet ein rechtspolit. Gegenprogramm zu dem heute in vielen Teilen der Welt anerkannten Grundsatz, dass nur bestraft werden könne, was ein Gesetz mit Strafe belege: nulla poena sine lege. Bis in das 18. Jh. hinein griffen Richter auf crimina extraordinaria zurück, um als strafwürdig erachtetes Verhalten, das keinem Straftatbestand (Straftat) entsprach, bestrafen zu können. Noch moderne Rechtsphilosophen wie Pufendorf ...

Verweise

Nullum crimen sine poena verweist auf folgende Stichwörter
Deutsche Demokratische Republik Gesetz Kodifikation Mauerschützenprozesse Menschenrechte Nationalsozialismus Nationalsozialistisches Recht Naturrecht Nürnberger Prozesse Recht, positives Richter Straftat Verbrechen Verfassungsgerichtsbarkeit

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.nullum_crimen_sine_poena

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