Auszug aus dem Inhalt von Oberbayerisches Landrecht
I. Bezeichnung Die Bezeichnung O. (‚Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern von 1346‘) ist als Name des Rechtstextes in Handschriften nicht überliefert, sie kam im 19. Jh. im Schrifttum in Gebrauch. Bei einem erweiterten Rechtsbuchbegriff erhält die von H. Schlosser und W. Volkert den Editionen des Textes beigelegte Bezeichnung ‚Rechtsbuch‘ ihre Berechtigung. In einer Sammlung der Rechtsgewohnheiten, die durch Umfragen bei den Gerichten ermittelt worden waren, aus einzelnen Übernahmen ...
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