Ausgehend von einer funktionalen Betrachtungsweise kann im Hinblick auf das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (Heiliges Römisches Reich) grundsätzlich von obersten Organen, aber kaum von O. im Sinne von obersten Behörden gesprochen werden. Auch die Reichshofkanzlei war eine nur schwach ausgebildete oberste Behörde.Ab 1815 war die Bundesversammlung die oberste Behörde des Deutschen Bundes. Umstritten ist das Verhältnis der Bundesversammlung zu der ab 1848 in der Paulskirche tagenden ...
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