Auszug aus dem Inhalt von Öffentliches Recht II (seit 1750)
I. In der zweiten Hälfte des 18. Jh. trat das Ö. in zwei Hauptformen in Erscheinung: als positives und als natürliches Staatsrecht (Recht, positives). Von Verwaltungsrecht wurde noch nicht gesprochen, aber innerhalb der Policeywissenschaft bildete sich ein Policey-Recht heraus (J. Heumann von Teutschenbrunn, G.H. von Berg). Das positive Ö. war fast durchweg das vor Reichskammergericht und Reichshofrat nutzbare Reichsstaatsrecht, während das Territorialstaatsrecht insoweit kaum eine Rolle ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Öffentliches Recht II (seit 1750) sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 8 Seiten 6,63 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.