Die Ö. im rechtl. Sinne bezeichnet das Teilnahmerecht (Teilnahme) des Publikums an den mündlichen Verhandlungen vor einem Gericht. Sie gehört zu den grundlegenden Formen, in denen ein gerichtliches Verfahren (Gerichtsverfahren) ausgestaltet werden kann (Prozessmaximen). Zugleich bildet sie einen besonderen Ausschnitt der Ö. staatlichen Handelns.Im germanischen Rechtsgang (Germanisches Recht) kann Ö. auf den Akt der Rechtsbildung selbst bezogen und als notwendiger Bestandteil der ...
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