Als O. (häufiger: offen Brief, offner, offener Brief; lat. litterae patentes, apertae) werden Urkunden bezeichnet, die im Gegensatz zu geschlossenen Briefen (litterae clausae) nicht durch Versiegelung verschlossen wurden, bei denen das Siegel also nur der Beglaubigung diente.Unter den ma. Papsturkunden bilden die litterae neben Privilegien, Bullen und Breven die häufigste Urkundenform: die litterae cum serico (Siegel an Seidenfaden), die vornehmlich Rechtsverleihungen und Gnadenerweise (Gnade) ...
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