I. Begriff und Entstehung Als O. (officialis) wird ein an einer Universität kirchenrechtl. ausgebildeter Richter eines Bischofs oder eines Archidiakons (Diakon) zur Wahrnehmung der Geistlichen Gerichtsbarkeit in der Diözese bzw. im Archidiakonat bezeichnet. Als Wurzel des O. wird die Praxis der röm. Kaiser, die letztinstanzliche Urteilsfindung an ad hoc zusammengerufene Richterkollegien zu übertragen, gesehen (Wetzstein, 27; Trusen 1984, 1214). Solche, in der kirchlichen Sphäre zumeist aus ...
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