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Artikel Offizial
Band IV

Offizial

Lück, Heiner

Auszug aus dem Inhalt von Offizial

I. Begriff und Entstehung Als O. (officialis) wird ein an einer Universität kirchenrechtl. ausgebildeter Richter eines Bischofs oder eines Archidiakons (Diakon) zur Wahrnehmung der Geistlichen Gerichtsbarkeit in der Diözese bzw. im Archidiakonat bezeichnet. Als Wurzel des O. wird die Praxis der röm. Kaiser, die letztinstanzliche Urteilsfindung an ad hoc zusammengerufene Richterkollegien zu übertragen, gesehen (Wetzstein, 27; Trusen 1984, 1214). Solche, in der kirchlichen Sphäre zumeist aus ...

Verweise

Offizial verweist auf folgende Stichwörter
Augsburg Basel Beamtentum Beneficium, kirchlich Bigamie Delegation Diakon Ehebruch Fälschungsdelikte Gerichtsverfassung Gottesfrieden Gotteslästerung Heiliges Römisches Reich Instanzenzug Inzest Italien Juden Juristenausbildung Juristenfakultäten Ketzer, Ketzerei Konstanz Konzil Köln Magdeburg Mainz Mandat Meineid Meißen Miserabiles Münster Münzwesen Pfründe Pilger Reformation Richter Sakrament Simonie Speyer Trier Verlöbnis Verwaltung Waisen Wucher Österreich

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Offizial:
Bischof Bistum Gericht Gerichtsverfahren Gerichtsverfassung Glossen zum Sachsenspiegel Greifswald Halberstadt Hofgerichte Ivo Hélory (um 1247-1303) Juristen, böse Christen Kollegialgericht Landoffizial Landrichter Lupold von Bebenburg (um 1300-1363) Münster Notar, Notariat Paderborn

Schlagwort

Dem Stichwort Offizial ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Kirche und Kirchenrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.offizial

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