Unter O. wird hier das Gebiet des bis 1946 selbstständigen Freistaats O. verstanden, der im Land Niedersachsen aufging. Das Territorium geht zurück auf die sich im späten MA herausbildende Grafschaft O. (Graf, Grafschaft), benannt nach einer Burg an der Hunte, auf der seit 1108 ein gleichnamiges Grafengeschlecht nachweisbar ist. Rechtsgeschichtlich von Interesse ist, dass die Grafen von O. von Beginn an Ansprüche auf sächs. wie fries. Stammesgebiet erhoben und damit auf zwei ...
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