Bei der Institution des O.es (von an. umboð ‘Auftrag, Vollmacht’) handelt es sich um eine aus Skandinavien stammende Form der Konfliktlösung (Konfliktbewältigung). Dabei geht es um die Vermittlung bzw. die Geltendmachung von Ansprüchen oder Rechten durch einen Ombudsman (eingedeutscht O.). In Dänemark begegnet der O. auch als Bezeichnung für einen Amtmann (Hardesvogt [Vogt, Vogtei]): des koͤninges ombotzman id est hardeßvaget (Dat Rechte Judske Lowbook 1593, III 42 [§ 1]; Deutsches ...
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