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Artikel Opportunitätsprinzip
Band IV

Opportunitätsprinzip

Stuckenberg, Carl-Friedrich

Auszug aus dem Inhalt von Opportunitätsprinzip

Bei Geltung des O. steht die Strafverfolgung (Ermittlung und Anklage) im Ermessen der zuständigen Stelle, die aus Zweckmäßigkeitsgründen, etwa wegen Geringfügigkeit oder anderer prozessinterner oder -externer Interessen, davon absehen kann (Strafe, Strafrecht; Strafprozess). Den Gegensatz dazu bildet das Legalitätsprinzip, das die Strafverfolgungsbehörde verpflichtet, unterschiedslos wegen jedes zureichenden Verdachts einer verfolgbaren Straftat einzuschreiten. Nur in der Theorie ...

Verweise

Opportunitätsprinzip verweist auf folgende Stichwörter
Akkusationsprozess Anhalt Anklage Baden Belgien Braunschweig Bremen Centena Dänemark Emminger-Verordnung Frankfurt am Main Hamburg Hannover Inquisitionsprozess Legalitätsprinzip Luxemburg Napoleonische Gesetzbücher Niederlande Norwegen Obrigkeit Polizei Preußen Richter Sachsen Send, Sendgericht Staatsanwaltschaft Strafe, Strafrecht Strafprozess Straftat Urteil Verbrechen Vergehen Völkerrecht Westgotisches Recht Württemberg Österreich

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Opportunitätsprinzip:
Legalitätsprinzip Preußen

Schlagwörter

Dem Stichwort Opportunitätsprinzip sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Strafe und Strafrecht; Prozess und Prozessrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.opportunitaetsprinzip

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