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Artikel Ordonnances
Band IV

Ordonnances

Rothweiler, Estelle

Auszug aus dem Inhalt von Ordonnances

Der Begriff O. leitet sich ab von lat. ordinare: ‘ordnen, verordnen, regeln, befehlen’.Nach der aktuellen französischen Verfassung ist eine O. ein Rechtsakt der Regierung, mit Zustimmung des Parlaments Maßnahmen zu ergreifen, die normalerweise dem Bereich der Gesetzgebung unterliegen. Ursprünglich beschreibt das Wort O. im weiteren Sinne einen Gesetzesakt, bes. den des Königs. Im engeren Sinne (und erst im 18. Jh. festgelegt) wird der Begriff O. für umfangreiche allgemeine Gesetzestexte ...

Verweise

Ordonnances verweist auf folgende Stichwörter
Absolutismus Adel Ausnahmezustand Coutumes Ehe Frieden Geld Gesetzgebung Gewohnheitsrecht Juden Justiz Ketzer, Ketzerei Kleriker Kolonialrecht Krieg Monarchie Napoleonische Gesetzbücher Paris Polizei Rechtssprache Regierung Register Restauration Revolution Seerecht, Seehandelsrecht Sklaverei Strafprozess Vasall, Vasallität Verbannung Verfassung Verwaltung Witwe Wucher Zivilprozess Zuständigkeit der Gerichte

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Ordonnances:
Auslegungsverbot Ausnahmegerichte Burgund Frankreich (Neuzeit) Französisches Recht Handelsrecht Kommanditgesellschaft Mos gallicus, mos italicus Oleron, Seerecht von Orderpapiere Quartierlast

Schlagwörter

Dem Stichwort Ordonnances sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Gesetz; Französisches Recht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.ordonnances

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