P., seit Ende des 19. Jh. auch pejorativ „Pandektistik“, bezeichnet die Rechtswissenschaft des Röm. Rechts im 19. Jh. Teilweise wird der Begriff enger gefasst und auf die Entwicklung nach der Historischen Rechtsschule bezogen. Begriffsbildend waren weniger die Pandekten, lat. Digesten, die seit dem MA Gegenstand rechtswissenschaftlicher Forschung waren, als die Pandektenvorlesung als juristische Hauptvorlesung, in der meist „heutiges Römisches Recht“ gelehrt wurde, sowie die hierfür ...
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