P. (lat. litterae panis; Brot- oder Fressbriefe oder Laienherrenpfründe) sind kaiserliche Anweisungen an kirchliche Anstalten, wie Klöster oder Stifte, einer bestimmten weltlichen Person dauerhaft die notwendige Nahrung, Kleidung und Wohnung zu gewähren. Die Betroffenen heißen Panisten. Die Befugnis, P. zu verleihen, gründet sich auf die kaiserliche Advokatie (Schirmherrschaft) über die Kirche und zählt zu den unbeschränkten kaiserlichen Reservatrechten. Die P. sind strikt vom Recht der ...
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