I. Allgemeines Der Ausdruck Papst (P.), abgeleitet vom griech. πάππα (Vater), seit dem 4. Jh. latinisiert in papa und seit dem Dictatus Papae als Amtsbezeichnung etabliert, mhd. bâbes(t), bâbst oder auch paves (vgl. Ssp. LdR III 52 § 1), bezeichnet den Bischof von Rom, der nach röm.-kath. Lehre als Nachfolger des Petrus, dem ersten Jünger Christi und angeblich ersten röm. Bischof, Träger der Primatialgewalt ist. Das bedeutet, dass der P. die oberste, volle und unmittelbare Vollmacht ...
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