P. ist für die deutsche Rechtsgeschichte auf zwei Ebenen relevant: zum einen als Beschreibstoff für ant. und ma. Urkunden und Bücher, zum anderen als Gegenstand der altertumswissenschaftlichen und damit auch der rechtsgeschichtlichen Forschung ab dem 19. Jh. I. Papyrus als Schreibmaterial P. war das in der Antike für die dauerhafte Aufzeichnung von Texten verwendete übliche Material, vergleichbar dem heutigen Papier. Es wurde aus Fasern der P.pflanze (Cyperus papyrus L.) fast ...
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