Auszug aus dem Inhalt von Parentel, Parentelordnung
I. Begriff und Bedeutung Parentel (P.), auch Linie (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch §§ 731 ff.), Ordnung (Bürgerliches Gesetzbuch §§ 1924 ff.), Stamm (schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 457 ff.), leitet sich von lat. parens (Erzeuger; parere: ‘hervorbringen, gebären’) ab und bezeichnet eine bestimmte Erbfolgeordnung im Bereich des gesetzlichen Erbrechts (Intestaterbfolge).Eine P. umfasst die Gesamtheit der von einem Stammelternpaar abstammenden Verwandtschaft (Abkömmlinge, ...
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