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Artikel Partikularrecht
Band IV

Partikularrecht

Schennach, Martin

Auszug aus dem Inhalt von Partikularrecht

P. und seine lat. Entsprechungen ius particulare bzw. (häufiger) iura particularia sind nzl., das im röm. Recht gängige ius proprium verdrängende Wortprägungen. Sie spiegeln den Rechtsquellenpluralismus Alteuropas (Rechtsquellen) bis in das Zeitalter der Kodifikationen wider und umfassen, nach der Definition in Samuel Oberländers Lexicon Juridicum Romano-Teutonicum (1723), „Ländische Ordnungen, Landes-Ordnungen, Gewonheiten der Fürstenthumen, Herrschafften und Gerichte, Statuten, ...

Verweise

Partikularrecht verweist auf folgende Stichwörter
Einung Gesetz Gewohnheitsrecht Landrecht Naturrecht Privileg, neuzeitlich Rechtskreis Rechtsquellen Rechtsvereinheitlichung Rechtswissenschaft Satzung Stadtrecht Stände, Ständewesen

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Partikularrecht:
Altenteil Artikelprozess Aufzeichnung des Rechts Bigamie Bürgerliches Gesetzbuch Corpus Iuris Civilis Daniels, Heinrich Gottfried Wilhelm (1754-1827) Estland Estor, Johann Georg (1699-1773) Freiwillige Gerichtsbarkeit Fundrecht Gemeines Recht Germanistenversammlungen Gesetzgebung Geständnis Grundpfandrechte Handelsgesellschaften Handelsrecht Italienisches Recht Ius Commune Kaiserrecht Kauf bricht nicht Miete Kirchenbaulast Klage Kodifikationsstreit Kompositionensystem Konkubinat Konkurrenzen Konsilien, Konsiliensammlungen Kursächsische Konstitutionen Landfriedensbruch Landzwang Langobardisches Recht Läuterung Lebensmittelordnungen Leipzig Lex mercatoria Libri Feudorum Lübisches Recht Notar, Notariat Notstand Observanz Öffentlicher Glaube Pfälzer Landrecht Pflichtteilsrecht Polnisches Recht Präsentation, Präsentationsrecht Preisbindung Privatrechtssysteme Privileg, neuzeitlich

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.partikularrecht

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