Das Patentrecht (Patent=P.) regelt Schutzfähigkeit und Schutzumfang von Rechten an Erfindungen, also geistig-schöpferischen Leistungen im Bereich der Technik. Mit der Zunahme der technisch-naturwissenschaftlichen Errungenschaften seit dem SpätMA verstärkte sich das Bedürfnis nach einem rechtlichen Schutz vor Nachahmung. Bei den sog. litterae patentes (Schutzbriefen), mit denen auch technische Innovationen unter den Schutz der Obrigkeit gestellt werden konnten, handelte es sich zu Beginn der ...
Verweise
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