Der lat. Begriff patrocinium ist bereits im Röm. Recht bekannt. Er umschreibt die Verpflichtung der Patrone, die von ihnen rechtl. Abhängigen zu schützen und vor Gericht zu verteidigen. Ab 400 waren christliche P.n zunehmend im allgemeinen Gebrauch, sei es für Diözesen, Städte, soziale Schichten, als Identifikationsfiguren für Missionen oder innerkirchliche Reformbewegungen. Jede Kirche, Kapelle, monastische Institution und sogar ganze Diözesen besaßen im MA und Früher NZ einen oder ...
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