Ausgehend vom Kirchenrecht, wo P. die im Grundsatz seit dem 16. Jh. untersagte Vereinigung mehrerer Benefizien (Beneficium) in einer einzelnen Person (Pfründenhäufung; Pfründe) bezeichnet, wird der Begriff in sozial- und verwaltungsgeschichtlichen Studien zum Phänomen der Ämter- und Funktionenkumulierung verwendet. Im staats- und völkerrechtl. Kontext wird damit die spezifische Verbindung zweier oder mehrerer Territorien umschrieben, die einem gemeinsamen geistlichen oder weltlichen ...
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