Auszug aus dem Inhalt von Petition, Petitionsrecht
Unter Petition (P.), lat. petitio, wird allgemein die Bitte, Bittschrift, Eingabe oder das Gesuch an eine offizielle Stelle verstanden. Üblich ist dafür von der spätröm. Antike bis ins 18. Jh. hinein im dt. Raum indes die Bezeichnung als „Supplik“. Diese reduziert sich im 18. Jh. in ihrer Bedeutung unter dem Einfluss des franz. Absolutismus (Frankreich (Neuzeit)) für wenige Jahrzehnte nur noch auf devot abgefasste Bittschriften an den Fürsten, bevor sie nach der Franz. Revolution ...
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