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Artikel Petition, Petitionsrecht
Band IV

Petition, Petitionsrecht

Kotulla, Michael

Auszug aus dem Inhalt von Petition, Petitionsrecht

Unter Petition (P.), lat. petitio, wird allgemein die Bitte, Bittschrift, Eingabe oder das Gesuch an eine offizielle Stelle verstanden. Üblich ist dafür von der spätröm. Antike bis ins 18. Jh. hinein im dt. Raum indes die Bezeichnung als „Supplik“. Diese reduziert sich im 18. Jh. in ihrer Bedeutung unter dem Einfluss des franz. Absolutismus (Frankreich (Neuzeit)) für wenige Jahrzehnte nur noch auf devot abgefasste Bittschriften an den Fürsten, bevor sie nach der Franz. Revolution ...

Verweise

Petition, Petitionsrecht verweist auf folgende Stichwörter
Absolutismus Bayern Beamtentum Belgien Berlin Brandenburg Bremen Bundesrat Bundesrepublik Deutschland England Feudalismus Fränkisches Reich Frühkonstitutionalismus Gericht Gesetzesinitiative Grundgesetz Heiliges Römisches Reich Hessen Justiz Kanzlei König Landstände Mecklenburg-Vorpommern Nationalsozialismus Niedersachsen Obrigkeit Parlament Paulskirchenverfassung Regierung Reichstag des Alten Reiches Reichstag seit 1871 Reichsverfassung 1871 Revolution Rheinland-Pfalz Rom Sachsen Sachsen-Anhalt Schweiz Supplikation Supplikenwesen Thüringen Urkunde Verfassung Verwaltung Verwaltungsgerichtsbarkeit Weimarer Reichsverfassung Württemberg Österreich

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Petition, Petitionsrecht:
Paulskirchenverfassung

Schlagwörter

Dem Stichwort Petition, Petitionsrecht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Staatsrecht; Verfassung und Verfassungsrecht; Grundrechte;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.petition_petitionsrecht

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