In der Kurpfalz strebte Kurf. Ludwig VI. (reg. 1576–1583) eine einheitliche Gesetzgebung für seinen Staat an, die schon 1395 in der Rupertinischen Konstitution angeregt worden war. Einer Landesordnung (April 1582), die nach heutigem Verständnis verwaltungsrechtl. Materien regelte, folgte im selben Jahre (September) das P., das in fünf Teile gegliedert war, die in den gemeinsamen Drucken (1582 und 1594) jeweils einzeln paginiert sind. Teil 1: Judicialia mit Untergerichtsordnung (23 Titel), ...
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