Unter P. versteht man die an der päpstlichen (Papst, Papsttum) Kanzlei im Früh- und HochMA wirkenden Schreiber, die mit der Ausstellung von Urkunden beschäftigt waren (scrinarius). Sie treten neben den Notaren der Könige (Frankreich [Mittelalter], Heiliges Römisches Reich) seit dem 9. Jh. in karolingischen Urkunden als notarii sacri palatii auf, beispielsweise der P. Raidulf zu 881. Ab der Mitte des 10. Jh. wird diese Präsenz stärker, so dass von einer engeren Verknüpfung zwischen ...
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