Bis in die frühe NZ wird als P. eine schriftliche Anordnung in Zusammenhang mit einer Pfändung (Pfandnahme, Verwertung) bzw. eine über ein Grundpfandrecht aufgenommene Urkunde bezeichnet. Seit Mitte des 19. Jh. steht dieser Terminus für eine hypothekarisch gebundene, i.d.R. als Inhaberpapier konstruierte Schuldverschreibung, welche zur Finanzierung von langfristigen Hypothekarkrediten durch ein hierzu berechtigtes Institut gegen Verzinsung (Zins) ausgegeben wird.Als Vorläufer solcher ...
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Dem Stichwort Pfandbrief ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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